Eure Hausärzte
Benötigst du ein Folgerezept aus deinem Medikationsplan oder eine Überweisung? Können wir etwas anderes für dich tun?
Eine telefonische Krankschreibung ist durch den Gesetzgeber nur für Patient:innen möglich, welche in den letzten 24 Monaten in unserer Praxis waren.
Wir bieten dir aber an, unkompliziert in unsere terminfreie Sprechstunde zu kommen, welche Montag bis Freitag immer von 8 bis 11 Uhr in der Rheinsteinstrasse 1 Aufgang C stattfindet.
Eine Gesundheitsuntersuchung ab 35 Jahren ist für HZV-Versicherte alle 2 Jahre möglich.
Alle anderen gesetzlich Versicherten haben alle drei Jahre einen Ansprich darauf.
Wenn du diese Möglichkeit hast, so können wir mit dir einen Labortermin und für einige Tage später einen Untersuchungs- und Auswertungstermin vereinbaren.
Wenn wir nicht deine Hausarzt:innen sind, dann können wir für dich die Gesundheitsuntersuchung im Rahmen der Lehrerverbeamtung durchführen.
Sobald du von der Senatsverwaltung die notwendigen Unterlagen erhalten hast, kannst du mit uns einen Termin vereinbaren.